Ernährungstherapie
Ernährungstherapie (nach § 43 SGB V)
Viele Krankheiten sind nachhaltig durch unsere Ernährungsgewohnheiten beeinflusst! Eine Ernährungstherapie kann den Verlauf einer Erkrankung günstig beeinflussen. Sie richtet sich insbesondere an Personen mit:
- Herz- und Kreislauferkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Bluthochdruck)
- Fettstoffwechselstörungen (veränderte Blutfette wie z.B. LDL- Cholesterin- und Triglyceridwerte, veränderte Leberwerte)
- Diabetes mellitus Typ 2
- Erkrankungen der Niere (z.B. Niereninsuffizienz, Dialyse)
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten (z.B. Fruktose- , Laktose-, Histaminunverträglichkeit) und Nahrungsmittelallergien (z.B. Nuss-Allergie, Kuhmilch-Allergie)
- Beschwerden des Magen-Darm-Traktes (z.B. Verstopfung, Durchfälle, Reflux, Gastritis)
- Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (z.B. Zöliakie, Divertikulitis, Morbus Crohn, Colitis Ulcerose, Reizdarm)
- Osteoporose
- Rheumatischen Erkrankungen
Wir beraten Sie individuell und gewährleisten eine produktunabhängige Beratung.
In unserer Arbeit orientieren wir uns an anerkannten Beratungsstandards, sowie aktuellen und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten?
Ja! Unsere Ernährungsfachkräfte erfüllen alle Qualifikationen, die für eine Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen notwendig sind. Ein Zuschuss wird i. d. R. in einem Rahmen von bis zu 80 Prozent der entstandenen Aufwendungen gewährt. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist ein Überweisungsschein oder eine ärztliche Zuweisung Ihres behandelnden Arztes.
Auf Wunsch erstellen wir für Sie dann einen Kostenvoranschlag, den wir direkt bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenfreien und unverbindlichen Informationsgespräches. Wir informieren Sie gerne über den organisatorischen Ablauf, das Bezuschussungsverfahren und die Terminvergabe. Sie erreichen uns unter Telefon 0209 380 33-144 oder per Mail.