Präventionsprogramm Psychosomatik

Ihr Weg zum Präventionsprogramm

Das Präventionsprogramm richtet sich an alle gesetzlich rentenversicherten Erwerbstätigen. Die persönlichen Voraussetzungen für präventive Leistungen durch die Deutsche Rentenversicherung sind gemäß § 14 SGB VI erfüllt, wenn Versicherte erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Bei der Beratung kommt Hausärzten, aber auch Fachärzten für Psychiatrie und Psychosomatik sowie Werks-/Betriebsärzten eine besondere Bedeutung zu. Ist nach ärztlicher Einschätzung unter Berücksichtigung der individuellen Situation und in Absprache mit dem Patienten eine Indikation für eine Prävention im Bereich Psychosomatik gegeben, gibt es zwei Wege zum Präventionsprogramm Psychosomatik:

  1. Über die Deutsche Rentenversicherung
    Ein möglicher Zugang erfolgt direkt über die Deutsche Rentenversicherung. Hierzu ist ein Antrag auf Präventionsleistungen des behandelnden Facharztes erforderlich. Bei Vorliegen einer Kostenzusage erfolgt eine Einladung zur Eingangsdiagnostik ins medicos.AufSchalke.
  2. Auf Initiative des Versicherten oder durch den behandelnden Arzt
    Der behandelnde Arzt oder der Betroffene selbst nimmt Kontakt zu medicos.AufSchalke auf und vereinbart einen Termin zum Vorgespräch. Während einer Voruntersuchung wird geprüft, ob eine Indikation für die Teilnahme am Präventionsprogramm vorliegt. Sofern eine Indikation für die Präventionsleistung gegeben und eine Teilnahme des Versicherten am Programm auch gewünscht ist, erstellt medicos.AufSchalke einen Befundbericht. Zusammen mit einem Selbstauskunftsbogen des Versicherten und dem Antrag wird dieser dem zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt.