Eingangsvoraussetzungen - Ihr Weg zur Rehabilitation
Der Bedarf einer Rehabilitationsmaßnahme wird von einem Träger der Sozialversicherung geprüft. Bei positiver Beurteilung übernimmt dieser die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme ganz oder teilweise.
Rehabilitationsleistungen müssen vor Antritt beantragt werden. Die notwendigen Informationen und Antragsformulare erhalten Sie u.a. bei der Rentenversicherung und den gesetzlichen Krankenkassen. Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie hier bei medicos.AufSchalke, bei Ihrem Hausarzt oder dem Krankenhaussozialdienst.
Für die Finanzierung kommen unterschiedliche Leistungsträger in Frage. medicos.AufSchalke kooperiert mit den gesetzlichen Krankenkassen, den Rentenversicherungen sowie den Berufsgenossenschaften und den privaten Versicherungen als Kostenträger.
Berufsgenossenschaftlich Versicherte werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft, den behandelnden Durchgangsarzt (D-Arzt) oder das Krankenhaus der Rehabilitation zugewiesen.
Im medicos.AufSchalke wird ebenfalls die Anschlussrehabilitation (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt ambulant realisiert. Wenden Sie sich hierzu an Ihren behandelnden Arzt oder einen Mitarbeiter des Krankenhaussozialdienstes.
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie:
- die dazugehörigen Anträge für eine medizinische Rehabilitation sowie
- weitere Informationen und ergänzende Formulare wie beispielsweise zum Thema Übergangsgeld.