Ambulante psychosomatische Reha

Beantragung einer ambulanten Rehabilitation im medicos.AufSchalke

Hat sich Ihr behandelnder Haus-, Betriebs- oder Facharzt sich für die Durchführung einer ambulanten Rehabilitation ausgesprochen folgt das Antragsverfahren einem standardisierten Verlauf. Nehmen Sie Kontakt zum Ansprechpartner des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger auf.

Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung

  • Baden-Württemberg,
  • Berlin-Brandenburg,
  • Braunschweig-Hannover,
  • Hessen,
  • Knappschaft-Bahn-See,
  • Mitteldeutschland,
  • Bayern Süd,
  • Nord,
  • Nordbayern,
  • Oldenburg-Bremen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland oder
  • Schwaben

lassen Sie bitte von Ihrem Haus- oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellen.

Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung

  • Rheinland oder
  • Westfalen

wird ein medizinisches Gutachten erstellt. Dieses wird von der Antrag aufnehmenden Stelle oder vom Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben.

Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die

  • Deutsche Rentenversicherung Bund

haben Sie die Wahl, ob Ihr Hausarzt oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellt, der mit dem Antrag eingereicht wird oder ob Sie sich von einem Gutachter begutachten lassen.

Quelle: www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de