Ihr Weg zu Ihrer Reha bei Long- und Post-Covid
Ihr Hausarzt unterstützt Sie bei der Antragstellung. Gerne stehen wir beratend zur Seite. Die häufigsten, jedoch nicht die einzigen Reha-Leistungsträger sind die Rentenversicherung und die Krankenkassen.
Rentenversicherung als Leistungsträger
Die Rentenversicherung ist Ihr Leistungsträger, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Dabei ist ein aktives Beschäftigungsverhältnis nicht maßgeblich.
Voraussetzung für die Long- bzw. Post-Covid Reha über Ihre Rentenversicherung: Sie haben einen Reha-Bedarf, sind rehafähig und eine Besserung Ihrer Leistungsfähigkeit durch die Rehabilitation ist zu erwarten.
Antragstellung: Den Reha-Antrag stellen Sie als Versicherter mit dem folgenden Formular der Deutschen Rentenversicherung:
Ärztlicher Befundbericht zum Reha-Antrag: Ihr Arzt ergänzt Ihren Reha-Antrag mit einem ärztlichen Befundbericht. Die Funktionseinschränkungen sollten auch hier im Vordergrund der ärztlichen Ausführungen stehen.
Krankenkasse als Leistungsträger
Die Krankenkasse ist Ihr Leistungsträger wenn Sie nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind (insbesondere Altersrentner) oder keine Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung haben. Die Antragstellung erfolgt durch Ihren Arzt mit dem entsprechenden Rehaformular der Krankenkassen.
Weitere Leistungsträger können außerdem die Unfallversicherung und sonstige Kostenträger wie, z. B. die Bundesagentur für Arbeit oder die Sozialhilfe sein.