Beantragung einer ambulanten Rehabilitation im medicos.AufSchalke
Hat sich Ihr behandelnder Haus-, Betriebs- oder Facharzt für die Durchführung einer ambulanten Rehabilitation ausgesprochen folgt das Antragsverfahren einem standardisierten Verlauf. Nehmen Sie Kontakt zum Ansprechpartner des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers auf.
Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung
- Baden-Württemberg,
- Berlin-Brandenburg,
- Braunschweig-Hannover,
- Hessen,
- Knappschaft-Bahn-See,
- Mitteldeutschland,
- Bayern Süd
- Nord,
- Nordbayern,
- Oldenburg-Bremen,
- Rheinland-Pfalz,
- Saarland oder
- Schwaben
lassen Sie bitte von Ihrem Haus- oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellen.
Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung
- Rheinland oder
- Westfalen
wird ein medizinisches Gutachten erstellt. Dieses wird von der Antrag aufnehmenden Stelle oder vom Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben.
Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die
- Deutsche Rentenversicherung Bund
haben Sie die Wahl, ob Ihr Hausarzt oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellt, der mit dem Antrag eingereicht wird oder ob Sie sich von einem Gutachter begutachten lassen.
Quelle: www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de