Durchgangsarztverfahren
Das D-Arzt Verfahren regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeits- und Wegeunfalls.
Unfallverletzte sind nach Arbeits- oder Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert oder
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
(Quelle: www.dguv.de)
Tritt bei Ihnen eine Wiederkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls auf, sollten Sie generell einen D-Arzt aufsuchen. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Berufsgenossenschaft er versichert ist.