Podologin des medicos nun auch sektorale Heilpraktikerin
Die PodologiePraxis im medicos.AufSchalke feiert einen weiteren Meilenstein. Nach der Kassenzulassung der Praxis im Juni, hat die medicos Podologin Melanie Güther nun die Prüfung zur sektoralen Heilpraktikerin bestanden. Hiermit hat sie ein Alleinstellungsmerkmal in Gelsenkirchen erlangt.
Die PodologiePraxis im medicos.AufSchalke feiert einen weiteren Meilenstein. Nach der Kassenzulassung der Praxis im Juni, hat die medicos Podologin Melanie Güther nun die Prüfung zur sektoralen Heilpraktikerin bestanden. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der ganzheitlichen Betreuung unserer Patienten. Die Podologie ist eine medizinisch-therapeutische Behandlung und kann für die von Fußproblemen Betroffenen so viel mehr leisten als eine kosmetische Anwendung“, so Melanie Güther.
Der entscheidende Vorteil als sektorale Heilpraktikerin: Sie darf ab sofort selbstständig, und ohne Verordnung eines Arztes eigenständig Anamnesen erstellen, Erkrankungen der Füße diagnostizieren und auf dem Gebiet der Podologie therapieren. Ohne den Umweg über den Arzt kann der Patient direkt behandelt werden. Mit bestandener Heilpraktikerprüfung hat Melanie Güther nachgewiesen, dass sie über besondere Fachkenntnisse zur Diagnostik und Indikationsstellung im Bereich der Podologie verfügt, hier besonders zu allen Erkrankungen mit Auswirkungen auf die unteren Extremitäten wie z B. Diabetes mellitus, Störungen des Herzkreislaufsystems, Erkrankungen des Gelenkapparats wie Gicht, Entzündungsrheuma, Arthrose, neurologische Erkrankungen sowie allgemein akute und chronische Krankheitsbilder und Infektionskrankheiten. Außerdem hat sie Grundkenntnisse in der Interpretation von medizinisch- technischen Befunden wie Labor, Funktionsdiagnostik erworben, so dass sie wichtige Symptome, die eine Vorstellung oder Therapie durch einen Arzt erforderlich machen, erkennt. Privatversicherte Patienten können die Rechnungen zudem bei ihrer Krankenkasse zur anteiligen oder vollständigen Erstattung einreichen.
Für den Patienten bedeutet der direkte Gang zur Podologin vor allem eine Zeitersparnis. Ohne Verzögerung kann er sich direkt beim Fachmann oder der Fachfrau für Füße vorstellen. Ein anschauliches Beispiel für den „kurzen Dienstweg“, der sich durch die sektorale Heilpraktiker-Zulassung für den Patienten ergibt, ist die Behandlung eines eingewachsenen Zehnagels: Endete dieses Krankheitsbild früher oft beim Chirurgen, so ist nun eine direkte Verordnung für eine Spangentherapie durch die Podologin möglich. Sie erstellt selbst einen Kostenvoranschlag, der der Krankenkasse direkt und ohne Umwege zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Das spart Bürokratie, Laufwege und verkürzt die Schmerzen. Ein echter Gewinn für Betroffene, ebenso wie der Umstand, dass auch im Falle eines erneuten Lockdowns die Praxis geöffnet bleiben darf.