Ambulante orthopädische Reha

Beantragung einer ambulanten Rehabilitation im medicos.AufSchalke

Der Bedarf einer Rehabilitationsmaßnahme wird von einem Träger der Sozialversicherung geprüft. Bei positiver Beurteilung übernimmt dieser die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme ganz oder teilweise.

Hat sich Ihr behandelnder Haus-, Betriebs- oder Facharzt für die Durchführung einer ambulanten Rehabilitation ausgesprochen, folgt das Antragsverfahren einem standardisierten Verlauf. Nehmen Sie Kontakt zum Ansprechpartner des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers auf.

Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung

  • Baden-Württemberg,
  • Berlin-Brandenburg,
  • Braunschweig-Hannover,
  • Hessen,
  • Knappschaft-Bahn-See,
  • Mitteldeutschland,
  • Bayern Süd,
  • Nord,
  • Nordbayern,
  • Oldenburg-Bremen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland oder
  • Schwaben

lassen Sie bitte von Ihrem Haus- oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellen.

Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung

  • Rheinland oder
  • Westfalen

wird ein medizinisches Gutachten erstellt. Dieses wird von der Antrag aufnehmenden Stelle oder vom Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben.

Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die

  • Deutsche Rentenversicherung Bund

haben Sie die Wahl, ob Ihr Hausarzt oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellt, der mit dem Antrag eingereicht wird oder ob Sie sich von einem Gutachter begutachten lassen.
Besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt, Betriebsarzt oder Facharzt, ob die Einleitung einer medizinischen Rehabilitationsleistung angezeigt ist. Ist dies der Fall, gilt es zu klären, welcher Rentenversicherungsträger Ihr Ansprechpartner ist.

Quelle: www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de