Ambulante kardiologische Reha

Eingangsvoraussetzungen - Ihr Weg zur Rehabilitation

Der Bedarf einer Rehabilitationsmaßnahme wird von einem Träger der Sozialversicherung geprüft. Bei positiver Beurteilung übernimmt dieser die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme ganz oder teilweise.

Vor der Inanspruchnahme müssen Rehabilitationsleistungen beantragt werden. Die Antragsformulare und Informationen erhalten Sie u.a. bei der Rentenversicherung und den gesetzlichen Krankenkassen. Ihr Hausarzt, der Krankenhaussozialdienst und medicos.AufSchalke helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.

Für die Finanzierung kommen unterschiedliche Leistungsträger in Frage. medicos.AufSchalke kooperiert mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesknappschaft sowie den Berufsgenossenschaften und den privaten Versicherungen als Kostenträger.
Berufsgenossenschaftlich Versicherte werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft, durch den behandelnden D-Arzt oder das Krankenhaus der Rehabilitation zugewiesen.

Im medicos.AufSchalke haben Sie die Möglichkeit, die Anschlussrehabilitation (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt ambulant durchzuführen. Wünschen Sie dies, dann wenden Sie sich hierzu an Ihren behandelnden Arzt oder Mitarbeiter des Krankenhaussozialdienstes.

Auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung finden Sie alle Anträge auf Leistungen zur Teilhabe und die dazugehörigen Anlagen sowie weitere Informationen, wie zum Beispiel die Bewilligung von Übergangsgeld.