D-Arzt Praxis

Durchgangsarztverfahren

Das D-Arzt Verfahren regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeits- und Wegeunfalls.

Unfallverletzte sind nach Arbeits- oder Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

(Quelle: www.dguv.de)

Tritt bei Ihnen eine Wiederkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls auf, sollten Sie generell einen D-Arzt aufsuchen. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Berufsgenossenschaft er versichert ist.