D-Arzt Praxis

Durchgangsarzt für Arbeits- und Wegeunfälle

Durchgangsärzte, sogenannte D-Ärzte, sind für die medizinische Behandlung nach einem (Arbeits-)Unfall zuständig. Ein D-Arzt in einer Praxis oder in einem Krankenhaus ist ein persönlich besonders qualifizierter und medizinisch-technisch besonders ausgestatteter Chirurg oder Orthopäde mit umfassender unfallmedizinischer Erfahrung.

Durch die Landesverbände werden ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis am Durchgangsarztverfahren zugelassen. Diese müssen neben der speziellen fachlichen Befähigung spezifische personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.

Der D-Arzt trägt Sorge für die schnellstmögliche und beste Heilbehandlung des Verletzten nach einem Arbeitsunfall. Er erhebt einen medizinischen Befund und entscheidet über die Durchführung der allgemeinen Heilbehandlung beim Hausarzt oder über eine facharztspezifische und unfallmedizinische Behandlung des Verletzten. Ist wegen der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung einzuleiten, dann wird diese regelmäßig durch den D-Arzt selbst durchgeführt. Bei einer hausärztlich betreuten Behandlung kontrolliert der D-Arzt den Heilverlauf im Rahmen der Nachschau.

In jedem Fall informiert er unverzüglich die Berufsgenossenschaft, die die Behandlungskosten übernimmt und gleichzeitig prüft, welche Leistungen dem Versicherten darüber hinaus zustehen.

 

 


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